Allgemeine Geschäftsbedingungen
ON ONE Group OG
Gültig ab 2025
Die ON ONE Group OG und alle verbundenen Unternehmen (im Folgenden „ON ONE“ genannt) führen ihre Geschäfte ausschließlich auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind unwirksam.
1. Angebote und Aufträge
1.1. Alle von ON ONE erstellten Angebote und Kostenvoranschläge sind 15 Tage verbindlich. Aufträge, die nach Ablauf dieser Frist erteilt werden, können einer Überprüfung und Anpassung unterliegen.
1.2. ON ONE behält sich das Recht vor, bei Erstkunden eine Vorauszahlung zu verlangen.
2. Rechnungsstellung und Zahlung
2.1. 2.1. Rechnungen werden nach Abschluss jeder Projektphase gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
2.2. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat fällig.
2.3. Das Eigentum an allen kreativen und medialen Arbeiten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei ON ONE.
2.4. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden ist ON ONE berechtigt, 80 % der vereinbarten Projektgebühr als Pauschalentschädigung zu verlangen.
3. Dienstleistungen Dritter
3.1. 3.1. Beauftragt ON ONE im Namen des Kunden Dienstleistungen Dritter, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Nettowerts berechnet.
3.2. Eine Aufrechnung von Forderungen gegen Ansprüche von ON ONE ist nicht zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4. Nutzungsrechte und Urheberrecht
4.1. 4.1. Alle Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger und fristgerechter Bezahlung auf den Kunden über.
4.2. Wenn ON ONE mehrere Design- oder Inhaltsvorschläge einreicht, wird nur die ausgewählte Version durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt. Jede zusätzlich ausgewählte Version ist gegen gesonderte Vergütung.
4.3. Nicht ausgewählte Vorschläge bleiben Eigentum von ON ONE und können wiederverwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, nicht genutzte Designs, Konzepte oder Entwürfe vertraulich zu behandeln.
4.4. Alle von ON ONE erstellten Arbeiten unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. Änderungen, Anpassungen oder weitergehende Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ON ONE.
4.5. Originalentwürfe, Quelldateien und Rohdaten bleiben geistiges Eigentum von ON ONE, unabhängig von den eingeräumten Nutzungsrechten.
5. Vertraulichkeit
Sowohl ON ONE als auch der Kunde verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen geschäfts- und projektbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1. 6.1. ON ONE übernimmt keine Gewähr für die Neuartigkeit, technische Funktionalität oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von kreativen Konzepten, Medienprodukten oder KI-basierten Dienstleistungen.
6.2. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien (z. B. Texte, Grafiken, Logos). Der Kunde stellt ON ONE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten entstehen.
7. Referenznutzung
ON ONE ist berechtigt, den Namen, das Logo des Kunden sowie veröffentlichte Projektergebnisse zu Referenz- und Marketingzwecken in PR, Werbung und Präsentationen zu verwenden – jedoch ausschließlich für Arbeiten, die vom Kunden bereits öffentlich freigegeben wurden. Erfolgt innerhalb von drei Jahren keine Veröffentlichung, ist ON ONE nach Ablauf dieses Zeitraums berechtigt, die Arbeit als Referenz zu präsentieren.
8. Geistiges Eigentum und Erfindungen
Patentfähige Erfindungen oder technische Lösungen, die von ON ONE während der Projektdurchführung entwickelt werden, bleiben Eigentum von ON ONE. Der Kunde hat die Möglichkeit, Nutzungsrechte im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zu erwerben. ON ONE ist stets als Erfinder anzuerkennen.
9. Non-Solicitation
During cooperation and for one (1) year thereafter, the Client shall not employ, solicit, or engage ON ONE employees without ON ONE’s prior written consent. In case of violation, the Client is liable for a contractual penalty equal to the employee’s average gross annual salary.
10. Reisen und Spesen
10.1. 10.1. Reisen innerhalb der EU werden in der Economy Class für Flüge und in der First Class für Zugfahrten gebucht. Reisen außerhalb der EU bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden.
10.2. Belege und Quittungen werden den Rechnungen beigefügt, um Kostentransparenz zu gewährleisten.
10.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Versand und die Logistik physischer Materialien zu und von ON ONE, sofern nicht anders vereinbart.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Vereinbarungen unterliegen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ON ONE Group OG
Stand: 2025
Die ON ONE Group OG sowie alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „ON ONE“ genannt) arbeiten ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Absprachen, die von diesen Bedingungen abweichen, sind jedenfalls unwirksam.
1. Angebote und Aufträge
1.1. Angebote und Kostenvoranschläge von ON ONE sind 15 Tage verbindlich. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Frist, behält sich ON ONE das Recht vor, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
1.2. Bei Erstaufträgen behält sich ON ONE das Recht auf eine Anzahlung vor.
2. Rechnungsstellung und Zahlung
2.1. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende einer Projektphase und ist innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig.
2.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat berechnet.
2.3. Alle an den Kunden gelieferten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ON ONE.
2.4. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ist ON ONE berechtigt, 80 % der vereinbarten Vergütung als pauschalierten Anspruch geltend zu machen.
3. Fremdleistungen
3.1. Fremdleistungen, die ON ONE im Auftrag des Kunden an Dritte vergibt, werden mit einem Aufschlag von 15 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung gestellt.
3.2. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegenüber Ansprüchen von ON ONE ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Nutzungsrechte und Urheberrecht
4.1. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger und fristgerechter Bezahlung auf den Kunden über.
4.2. Werden mehrere Lösungsvorschläge (Entwürfe, Konzepte, Designs, Medienprodukte) vorgelegt, ist jeweils nur ein vom Kunden ausgewählter Entwurf durch das vereinbarte Honorar abgegolten. Für jede weitere ausgewählte Variante ist ein gesondertes Honorar zu entrichten.
4.3. Nicht übernommene Entwürfe verbleiben im Eigentum von ON ONE und dürfen von ON ONE frei verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, solche Vorschläge vertraulich zu behandeln und weder selbst noch durch Dritte zu nutzen.
4.4. Alle von ON ONE erstellten Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Änderungen oder Bearbeitungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ON ONE.
4.5. Originalentwürfe, Quelldateien und Rohdaten verbleiben bei ON ONE. Die Übergabe erfolgt in einem vereinbarten Standardformat, nicht in nativer Form.
4.6. Patentfähige Entwicklungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung entstehen, stehen ON ONE zu. ON ONE verpflichtet sich jedoch, dem Kunden Nutzungs- oder Kaufrechte anzubieten. In jedem Fall ist ON ONE als Erfinder zu nennen.
5. Vertraulichkeit
ON ONE und der Kunde verpflichten sich, über alle im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
6. Haftung
6.1. ON ONE übernimmt keine Gewähr für die Neuartigkeit, technische Herstellbarkeit, Nutzung oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der entwickelten Konzepte, Designs, Medienprodukte oder KI-gestützten Services.
6.2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.) verantwortlich und verpflichtet sich, ON ONE gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
7. Referenznutzung
ON ONE ist berechtigt, den Namen, das Logo und veröffentlichte Projektergebnisse des Kunden zeitlich und räumlich uneingeschränkt als Referenz in PR- und Marketingmaßnahmen zu nutzen. Dies gilt erst nach Veröffentlichung durch den Kunden. Erfolgt innerhalb von drei Jahren keine Veröffentlichung, ist ON ONE berechtigt, die Arbeit als Referenz zu präsentieren.
8. Abwerbeverbot
Der Kunde sowie verbundene Unternehmen verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für ein (1) Jahr danach keine Mitarbeiter von ON ONE direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen, ohne schriftliche Zustimmung von ON ONE. Bei Verstoß gilt eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters als vereinbart.
9. Reisen und Spesen
9.1. Reisen innerhalb der EU erfolgen in Economy Class (Flug) bzw. 1. Klasse (Bahn).
9.2. Reisen außerhalb der EU bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.
9.3. Alle Belege und Nachweise werden zur Kostentransparenz den Rechnungen beigefügt.
9.4. Für Transport, Verzollung und Lieferung von Materialien von und zu ON ONE ist der Kunde verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von ON ONE.
10.2. ON ONE unterliegt keinen Einschränkungen hinsichtlich der Bearbeitung ähnlicher oder identischer Projekte für andere Kunden.
10.3. ON ONE hat Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar. Übersteigen die Materialkosten hierfür EUR 5.000, verpflichtet sich der Kunde, ON ONE auf Wunsch ein Exemplar zum Werksabgabepreis (abzüglich EUR 5.000) zu überlassen.
10.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.
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